Die Bundesrepublik Deutschland hat sich entschlossen, die Übernahme von Versicherungsschutz zur
Absicherung von Forderungsausfällen bei Warenlieferungs-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen durch private
Kreditversicherungsunternehmen durch die Gewährung eines Garantieprogramms zu unterstützen.
Für das Garantieprogramm stehen insgesamt maximal 7,5 Mrd. € zur Verfügung, die abhängig von der Beantragung
zusätzlicher Versicherungssummen und dem Eintritt entsprechender Schadenfälle von den beteiligten
Kreditversicherern in Anspruch genommen werden können.
Das Garantieprogramm gilt nur für Kunden der Versicherungsnehmer mit Hauptsitz in Deutschland.
Die Versicherungsnehmer selbst können ihren Hauptsitz im In- und Ausland haben. Der Bund wird sich bei der
Durchführung des Garantieprogramms von einem noch zu benennenden Mandatar vertreten lassen.
Versicherungsnehmer kann jede rechtsfähige Person oder teilrechtsfähige Personenvereinigung sein, mit der der
Versicherer einen Kreditversicherungsvertrag (Warenkreditversicherung oder Globalliance Contract) abgeschlossen
hat oder die als in- oder ausländisches Beteiligungsunternehmen in einen solchen Kreditversicherungsvertrag
eingeschlossen ist (Versicherte).
Das Programm endet am 31.12.2010.
Das Programm gilt nur für ab dem Referenztag (das ist der 01.09.2008) hinsichtlich „benannter Kunden“ getroffene
Kreditlimitreduzierungen und Teilentscheidungen („Teilzeichnungen“), jedoch nicht bei Ablehnungen von
Kreditanträgen, Limitstreichungen oder Ausschlüssen. Die zusätzliche Versicherungssumme („Kreditlimit“) ist auf den
jeweils kleineren Betrag begrenzt: entweder auf die vom Versicherer festgesetzte Versicherungssumme oder auf
die Differenz zwischen der vom Versicherer festgesetzten Versicherungssumme und der Antragshöhe.
Nachstehend Beispiele für die Beantragung von Top Up Limiten (der Versicherungsnehmer kann natürlich auch ein
noch geringeres Top Up Limit beantragen).
Beispiel 1: Das beantragte Limit beträgt 100.000 €. Der Versicherer entscheidet ein Limit von 40.000 €. Es kann dann ein
Top Up Limit von maximal 40.000 € beantragt werden.
Beispiel 2: Das bestehende Limit beträgt 100.000 €. Der Versicherer reduziert das Limit auf 70.000 €. Es kann dann ein
Top Up Limit von maximal 30.000 € beantragt werden.
Der Versicherer berechnet dem Versicherungsnehmer für jedes Top Up Limit eine Prämie in Höhe von 2,88 % des
jeweiligen Top Up Limits pro Jahr. Die Prämie wird pro-rata-temporis (taggenau) je nach Dauer und Höhe des
Top Up Limits berechnet.
Sofern Sie einen laufenden Versicherungsvertrag („Warenkreditversicherung“/ „Globalliance Contract“) mit der
Coface Kredit geschlossen haben und den Abschluss einer Top-Up-Deckung wie oben beschrieben wünschen,
finden Sie in unserem Downloadcenter den Vertrag sowie den Verbindlichen Antrag. Bitte senden Sie diesen
ausgefüllt an Ihren jeweiligen Kundenbetreuer. Nach einer Annahme dieses „Verbindlichen Antrages“ erhalten Sie
dann schnellstmöglich das entsprechende Vertragsdokument zugestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Zweigniederlassungen oder in der Zentrale von Ihrem jeweiligen Kundenbetreuer.

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