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12.03.2015
Pressemeldung, News zu Produkten

Bezahlt ist bezahlt? Nicht immer!

Coface bietet ab sofort zusätzlich zur Kreditversicherung eine Anfechtungsversicherung an. Sie bietet Schutz vor nachträglichen Forderungen der Insolvenzverwalter.
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Unternehmer kennen vielleicht das Problem: Der Geldeingang ist längst verbucht, doch dann kommt Post vom Insolvenzverwalter eines Kunden. Er will das Geld zurück, weil es zur Insolvenzmasse gehöre. Was tun? Coface-Kunden finden ab sofort Rat und Absicherung bei ihrem Kreditversicherer. Denn Coface bietet zusätzlich zur Kreditversicherung eine Anfechtungsversicherung an. Sie gibt es nicht nur für neue Kunden, auch langjährige Versicherungsnehmer können ihren Vertrag damit ergänzen.

 

Das Problem, dem Coface mit der neuen Lösung begegnet, ist komplex: Die Anfechtung einer Forderung wegen Gläubigerbenachteiligung ist bis zu zehn Jahre möglich, wenn der Gläubiger bei Bezahlung seines Schuldners gewusst haben kann, dass dadurch andere Gläubiger benachteiligt werden. In einem solchen Fall muss der Lieferant auf Aufforderung des Insolvenzverwalters das vom Kunden bezahlte Geld zurückzahlen. Ein hohes Risiko für Lieferanten, denn der Insolvenzverwalter muss nicht beweisen, dass der Lieferant von den Schwierigkeiten seines Kunden wusste.

 

Eigentlich ist das betroffene Unternehmen mit einer Kreditversicherung auch da auf der sicheren Seite. „Es kann aber zu Fällen kommen, in denen die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt der Anfechtung nicht mehr ausreicht“, erklärt Dr. Thomas Götting, Regional Commercial Director der Coface. „In diesen Fällen greift die Anfechtungsversicherung.“ Sie bietet nicht erst Schutz im schlimmsten Fall durch die Schadenleistung. Sie deckt auch die Kosten für die rechtliche Abwehr der Anfechtung.

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Kontakt


Erich HIERONIMUS

Pressesprecher
Isaac-Fulda-Allee 1
55124 Mainz
DEUTSCHLAND
Tel. : +49 6131 323 541
E-Mail : erich.hieronimus@coface.com

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