News, Publikationen & Events
17.02.2021
Coface, News zu Coface

Das neue StaRUG und der Anspruch auf Entschädigung

Das neue StaRUG und der Anspruch auf Entschädigung

In der Corona-Krise hat der Gesetzgeber diverse kurzfristige Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen in der Krise zu helfen. Dazu zählt auch die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Unabhängig davon wurde eine dauerhafte Neuerung eingeführt: Das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht es Unternehmen, zur Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit einzelnen oder allen Gläubigern einen Restrukturierungsplan vorzulegen. Wird dieser von der Mehrheit der betroffenen Gläubiger akzeptiert und gerichtlich bestätigt, können durch einen Restrukturierungsplan Forderungen einzelner Gläubiger auch gegen deren Willen erlassen oder gestundet werden. Zur Absicherung der Planverhandlungen kann das Unternehmen flankierend auch auf diverse Instrumente wie Verwertungs- und Vollstreckungssperren zugreifen.

Coface: Forderungsausfallschutz auch im Falle eines StaRUG-Verfahrens

Auch im Falle eines solchen StaRUG-Verfahrens bietet Coface Schutz vor einem Forderungsausfall, soweit nicht ohnehin bereits ein ggf. im Versicherungsvertrag vereinbarter Protracted Default/Nichtzahlungstatbestand greift. Coface wird – ohne Mehrkosten für seine Kunden – in der Definition des Versicherungsfalles Zahlungsunfähigkeit klarstellen, dass auch Ausfälle durch rechtskräftige StaRUG-Restrukturierungspläne entschädigt werden. Dies gilt natürlich nur, soweit der Versicherungsnehmer als Planbetroffener mit seinen Forderungen in den Plan einbezogen und wenn in seine Forderung der Höhe nach eingegriffen wird. 

Die im Versicherungsvertrag festgelegten Pflichten und Obliegenheiten gelten unverändert. Insoweit stellen wir insbesondere klar, dass Versicherungsnehmer uns im Rahmen ihrer Meldepflicht zu Gefahrerhöhenden Umständen informieren müssen, soweit ihr Kunde ein Verfahren nach dem StaRUG betreibt bzw. Instrumente nach dem StaRUG in Anspruch nimmt.

Entsprechende Klarstellungen des Versicherungsfalles Zahlungsunfähigkeit sind in der Vorbereitung und werden kurzfristig zur Verfügung gestellt. Sie werden rückwirkend zum 01.01.2021 wirksam.

Kontakt


Sebastian KNIERIM

Pressesprecher
 
Isaac-Fulda-Allee 1
55124 Mainz
DEUTSCHLAND
Tel.: +49 6131 323 335
E-Mail: sebastian.knierim@coface.com

Oben