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20.08.2012
Lösungen, Spezial

Fordern, was einem zusteht

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Lohnt sich: Professionelles Risikomanagement statt Abschreibung, denn offene Forderungen – egal in welcher Höhe – schädigen Ihr Geschäft.

Es war nur eine Warenlieferung von 600 Euro. Kleidung an einen kleinen Strandladen an der französischen Atlantikküste. An sich eine offene Forderung, die der deutsche Bekleidungshersteller abschreiben würde, wenn dies zum ersten Mal passiert wäre. Doch schon mehrere Strandläden haben ihre Rechnungen unter 1000 Euro nicht bezahlt. „Wenn auf dem Markt bekannt wird, dass Unternehmen bestimmte Limite haben, unter denen sie Ihre Forderungen nicht eintreiben, lohnt es sich ein Zeichen zu setzen und auch Kleinstbeträge zum Inkasso zu geben“, erklärt Laura Pellegrino von Coface Debitoren. Für gerichtliche Verfahren gebe es allerdings je nach Land einen Grenzwert. Dieser liege beispielsweise in Frankreich bei 2000 Euro und in Italien bei 5000 Euro. Unter diesen Grenzwerten mache es in der Regel wirtschaftlich wenig Sinn, außer der Lieferant möchte ein Signal in den Markt senden.

„In der Regel versuchen wir, die offenen Forderungen mit einem außergerichtlichen Mahnverfahren beizutreiben“, erklärt Laura Pellegrino. Innerhalb von wenigen Wochen erhält der Schuldner drei schriftliche Mahnungen. Dazwischen gibt es immer wieder Telefonanrufe, um den Schuldner zu überzeugen, die offenen Rechnungen zu begleichen. Wenn dieser im Ausland sitzt, übernimmt automatisch die Coface-Einheit vor Ort den Kontakt mit dem Schuldner.

Der internationale Kreditversicherer bietet in 66 Ländern seinen Service an, unteren anderem auch Inkasso-Dienstleistungen. Der Vorteil des Netzwerks: Es gibt weder sprachliche noch kulturelle Barrieren. Der deutsche Gläubiger hält währenddessen mit seinem Ansprechpartner der Coface Debitoren in Mainz Kontakt. Ein weiterer Vorteil für ein professionelles Risikomanagement: „Manchmal kommen Gläubiger und Schuldner an den Punkt, wo der persönliche Aspekt die Beziehung dominiert und die Sachlichkeit verloren geht. Ein professioneller Inkasso-Dienstleister behandelt die Thematik dagegen mit dem nötigen Abstand und einer gewissen Objektivität“, berichtet Laura Pellegrino. Es sei oftmals einfacher, eine Lösung zu finden, wenn man nicht persönlich involviert sei. Das außergerichtliche Verfahren reiche oft schon aus, damit der Schuldner zahlt oder eine Ratenzahlung vereinbart werde, so Laura Pellegrino.

Wenn es zu keiner außergerichtlichen Lösung kommt, muss der Gläubiger entscheiden, ob er das gerichtliche Mahnverfahren einleiten möchte. „Durch unser weltweites Netzwerk können wir einschätzen, ob ein Schuldner, der im Ausland sitzt, über Bonität verfügt. So stehen wir beratend unserem Kunde zur Seite“, erklärt Laura Pellegrino. Auch in diesem Fall werden die Coface-Einheiten vor Ort eingeschaltet. Denn die deutsche Titulierung muss im europäischen Ausland erst anerkannt werden, um einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten. Um das Verfahren abzukürzen, tituliert Coface deshalb direkt im Land des Schuldners.

Beispiel Frankreich

Das Land verfügt über eine sehr gute Gerichtsbarkeit. Hinzu kommt, dass es bei Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens relativ formlos zugeht. In der Regel reicht der Rechtsanwalt Rechnungskopien und „Offene Posten“-Listen ein, um ein Verfahren zu beantragen. Das Gericht antwortet innerhalb von drei Monaten, ob ein Mahnbescheid erlassen wird oder nicht. Nach Ablauf der gesetzlich geregelten Widerspruchsfrist dauert es noch einmal rund vier Wochen, bis ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Laura Pellegrino lobt das schnelle Verfahren im Nachbarland: „Gerechnet vom ersten Mahnbrief, den wir verschicken, bis zum Vollstreckungsbescheid vergehen durchschnittlich sechs Monate.“

Beispiel Italien

Im Gegensatz zu Frankreich muss der italienische Rechtsanwalt bei Gericht immer eine Klageschrift einreichen mit vollständigen Unterlagen, Erklärungen, Ablieferbelegen und Bestellscheinen. Zudem müssen die Forderungen einwandfrei belegt werden. Bis das italienische Gericht antwortet, können bis zu sechs Monate vergehen. Ebenfalls wie in Frankreich hat der Schuldner vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Falls dies nicht geschieht, ist der Mahnbescheid rechtsgültig. Es dauert jedoch noch einmal mehrere Wochen bis der Vollstreckungsbescheid vorliegt. Durchschnittlich dauert das Verfahren bis zu eineinhalb Jahren.

Obwohl Coface Debitoren nur das vorgerichtliche Mahnverfahren steuert, begleitet das Unternehmen seine Kunden auch im gerichtlichen Verfahren und danach. „Wenn der Vollstreckungsbescheid vorliegt, ist die offene Rechung immer noch nicht beglichen. Ein Gerichtsvollzieher wird nun eingesetzt und pfändet das Konto oder das unbewegliche Vermögen“, ergänzt Laura Pellegrino. Coface Debitoren steht währenddessen jederzeit mit dem Gläubiger in Kontakt und vermittelt zwischen ihm und dem Anwalt vor Ort.

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