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01.09.2015
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Schutzlos bei Anfechtung? Nein!

Schutzlos bei Anfechtung? Nein!

Es sind längst keine Einzelfälle mehr. Zunehmend fordern Insolvenzverwalter bereits geleistete Zahlungen von Lieferanten zurück. Möglich machen dies die Rechtslage und verschärfende BGH-Urteile der letzten Jahre. Durch die Anfechtungen leben bezahlte Forderungen wieder auf. Das können hohe Summen werden, die unter Umständen Liquidität und Solvenz gefährden. Diese böse Überraschung haben schon viele Unternehmen erlebt.

 

Auch in der Presse machen diese Fälle Schlagzeilen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat das Thema recherchiert und beschreibt im Artikel „Wie ein Blitz aus heiterem Himmel“ von Stefan Locke vom 4. August 2015 anhand von drei Beispielen, was auf Lieferanten oder Dienstleister zukommt, wenn Insolvenzverwalter Geld zurück verlangen und die Gerichte die Insolvenzordnung so auslegen, dass Unternehmen in die Folgeinsolvenz gehen.

 

Komplett schutz- und wehrlos?

Die Krux in der Argumentation der Insolvenzverwalter und Gerichte ist, dass dem Lieferanten vorgeworfen wird, er habe von der drohenden Insolvenz seines Kunden wissen müssen. Schleppende Zahlungen oder Mahnungen zum Beispiel belegten das. Wie sieht die Anfechtungsproblematik aus, wenn ein Lieferant oder Dienstleister eine Kreditversicherung hat? Eine wichtige Rolle spielen dabei die Limite, die der Kreditversicherer seinem Versicherungsnehmer einräumt. Denn im Extremfall können die angefochtenen Beträge – zumal, wenn sie zehn Jahre zurückreichen - das Kreditlimit aus der Kreditversicherung übersteigen.

Die Antwort darauf gibt Coface mit der Anfechtungsversicherung. Sie ist eine Ergänzung des normalen Kreditversicherungsvertrages und bietet neben zusätzlichen Deckungen auch Unterstützung im Rechtsstreit. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Flyer („Siehe auch“).

Kontakt


Erich HIERONIMUS

Pressesprecher
Isaac-Fulda-Allee 1
55124 Mainz
DEUTSCHLAND
Tel. : +49 6131 323 541
E-Mail : erich.hieronimus@coface.com

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