Die am 20. Mai zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über die Texte zur Ratifizierung des Turnberry-Abkommens markiert eine neue Etappe in den Handelsbeziehungen zwischen Brüssel und Washington. Hinter dem Anschein einer Entspannung im transatlantischen Verhältnis steht jedoch vor allem ein pragmatischer Umgang mit Risiken: Ziel ist es, ein erneutes Aufflammen des US‑Protektionismus zu verhindern und sich zugleich die Möglichkeit offen zu halten, im Fall eines Vertragsbruchs durch die USA gegenzusteuern.
Zentrale Daten im Überblick
- 15% vs. 0%: die beiden Zollobergrenzen im Zentrum des transatlantischen Kompromisses
- 31. Dezember 2026: Frist für die vollständige Umsetzung durch die USA
- 31. Dezember 2029: das vorgesehene Auslaufen des Abkommens, sofern es nicht verlängert wird
Wiederaufflammen des Handelskonflikts vermeiden
Das Turnberry-Abkommen wurde im Sommer 2025 in Schottland geschlossen, als Donald Trump drohte, Zölle von bis zu 30% auf europäische Waren zu erheben, und begrenzte dieses Niveau auf 15%. Im Gegenzug verpflichtete sich die Europäische Union, ihre Zölle auf US-Industrieimporte abzuschaffen und den Marktzugang für bestimmte landwirtschaftliche und agrarindustrielle Produkte zu verbessern.
Obwohl das Abkommen in Europa stark dafür kritisiert wurde, unausgewogen zu sein, folgt es einer klaren Logik: den handelspolitischen Rahmen zu sichern und ein Szenario zu vermeiden, das für europäische Exporteure als noch kostspieliger wäre.
Schutzmechanismen gegenüber Washington
Das Besondere am europäischen Kompromiss sind die in den Umsetzungstexten verankerten Schutzmechanismen. Drei Elemente tragen diesen Ansatz:
- eine Aussetzungsklausel für den Fall, dass die Vereinigten Staaten die 15%-Obergrenze nicht einhalten – sei es durch die Einführung neuer Zölle oder durch eine unzureichende Senkung bestehender Maßnahmen (insbesondere bei Stahl- und Aluminiumderivaten, für die die Zölle weiterhin bis zu 50% betragen können). Die von der EU gesetzte Frist für die Einhaltung der 15%-Obergrenze ist der 31. Dezember 2026.
- ein Schutzmechanismus, der aktiviert werden kann, wenn steigende Importe der europäischen Industrie schweren Schaden zufügen.
- eine „Sunset“-Klausel, die vorsieht, dass die Zugeständnisse am 31. Dezember 2029 auslaufen, sofern sie nicht gesetzlich verlängert werden.
Damit verabschiedet die EU ein Abkommen, das an Bedingungen geknüpft ist und bei Bedarf rückgängig gemacht werden kann.


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Eine europäische Strategie, die an Tragfähigkeit einbüßt
Seit der Unterzeichnung im Sommer 2025 hat sich das Umfeld verändert. Das Urteil des US Supreme Court zur Anwendung des IEEPA1 hat die Fähigkeit der Trump-Regierung eingeschränkt, kurzfristig massive Zollerhöhungen durchzusetzen.
Infolgedessen ist der relative Nutzen des Abkommens für Europa weniger eindeutig als noch im Sommer 2025. Der sog. „Turnberry-Rabatt“ – also der für die EU günstige Zollunterschied im Vergleich zum Rest der Welt (ohne China) – sank zwischen September 2025 und März 2026 von 4,4 auf 1,4 Prozentpunkte.
Die Bedrohung ist jedoch keineswegs gebannt. Der jüngste Druck der USA auf den Automobilsektor sowie mögliche neue Handelsmaßnahmen auf anderer rechtlicher Grundlage in der zweiten Jahreshälfte zeigen, dass das Eskalationsrisiko weiterhin sehr real ist.
Unterschiedliche Auswirkungen je nach Sektor
For the European manufacturing industry, the picture is mixed. The automotive sector illustrates this ambiguity: European exporters will face a 15% tariff rather than 25% in the US, but at the cost of increased competition on the European market. For agriculture, European concessions remain more targeted, with significant reductions on certain processed products and tariff quotas on sensitive segments such as milk.
Für die verarbeitende Industrie in Europa ergibt sich ein gemischtes Bild. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Automobilbranche: Europäische Exporteure müssen in den USA künftig nur noch 15% statt 25% Zoll zahlen – allerdings um den Preis eines stärkeren Wettbewerbs auf dem europäischen Markt. In der Landwirtschaft wiederum fallen die Zugeständnisse der EU gezielter aus: Für bestimmte verarbeitete Produkte werden die Zölle deutlich gesenkt, während für sensible Bereiche wie Milch weiterhin mengenmäßige Importkontingente gelten.
Dieses Abkommen markiert keine Rückkehr zur Normalität in den transatlantischen Handelsbeziehungen. Es spiegelt vor allem den Wunsch Europas wider, das Risiko einer weiteren Zoll-Eskalation einzudämmen, während es sich ausdrücklich das Recht vorbehält, den Kurs zu ändern, falls die Vereinigten Staaten ihre Verpflichtungen nicht einhalten.
sagt Olivier Rozenberg, politischer Analyst bei Coface.
1 International Emergency Economic Powers Act; US-Gesetz, das dem Präsidenten im nationalen Notstand weitreichende wirtschaftliche Maßnahmen gegen das Ausland ermöglicht (z. B. Sanktionen, Handelsbeschränkungen, Einfrieren von Vermögenswerten)




